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Internationaler Rechtsschutz für künstliche Intelligenz und Big Data

Der Aufstieg von Big Data und künstlicher Intelligenz (KI) hat eine neue Ära des technologischen Fortschritts eingeleitet. Mit diesen Fortschritten gehen jedoch auch neue rechtliche Herausforderungen einher, die eine globale Zusammenarbeit und Rechtsschutz erfordern. Auch wenn wir als Systems Engineers oft auf technische Themen fokussieren, so ist der Umgang mit geistigem Eigentum schon immer wichtig gewesen und heute wichtiger denn je.

Man sollte meinen, dass im 21. Jahrhundert die Frage des Schutzes von Computerprogrammen, Big Data und künstlicher Intelligenz längst geklärt sein sollte. Das derzeitige Dokument, das diesen Rechtsbereich jedoch regelt, stammt aus dem 19. Jahrhundert, und die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ist immer noch äußerst zurückhaltend, was die hier bestehenden Probleme angeht.

Die Bedeutung des geistigen Eigentums

Das geistige Eigentum stellt einen wichtigen Punkt dar, wenn es um den Rechtsschutz für Künstliche Intelligenz und Big Data geht. Unternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind, können kaum Erfolge verzeichnen, ohne beachtliche Investitionen zu erbringen – beginnend bei der Forschung bis hin zur Entwicklung fortschrittlicher Technologien. Dieses geistige Eigentum soll natürlich gut geschützt sein, da nur so ein gerechter Wettbewerb stattfinden kann.

Neben einer entsprechenden Rechtsgrundlage ist es für Unternehmen sinnvoll, die erlangten Informationen, also das geistige Eigentum, sicher zu speichern. Dies kann beispielsweise durch das Konvertieren in eine PDF-Datei erfolgen, um dann archiviert zu werden. Dieses Format hat den Vorteil, dass Inhalte auch auf lange Sicht noch gelesen werden können (zumindest, wenn das Archivierungs-Format PDF/A verwendet wird). Möchte der Verfasser später Änderungen vornehmen, kann die PDF in Word umgewandelt werden oder anderweitig zur Weiterverarbeitung konvertiert werden.

Aus der Geschichte der Informations- und Kommunikationssysteme

In den 80er-Jahren des 20. Jahrhunderts gab es erste Veröffentlichungen über die Problematik des Einsatzes von KI im Rechtswesen und in der Strafverfolgung. Zum ersten Mal wurden Informationstechnologien jedoch im Jahr 2000 in der Okinawa-Charter der globalen Informationsgesellschaft zu einem vollwertigen Gegenstand des Schutzes des geistigen Eigentums erklärt.

Ferner wurde in Okinawa festgelegt, dass der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in der Informationstechnologie für die Förderung von Innovationen im IT-Bereich, die Förderung des Wettbewerbs und die breite Einführung neuer Technologien von wesentlicher Bedeutung sind.

Die moderne Forschung wirft Fragen der Rechtspersönlichkeit und der Verantwortung für Kommunikations- und Informationssysteme auf. Es gibt jedoch nur sehr wenige solcher Studien – weniger als es sein sollten.

Modelle für den Schutz von Informations- und Kommunikationssystemen auf nationaler Ebene

Welche Art von Schutz für KI und Big Data ist am angemessensten (d. h. dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt entsprechend)? Um diese Frage zu verstehen, muss man nach ähnlichen Objekten suchen. So sind Computerprogramme ein ähnliches Objekt wie künstliche Intelligenz und Datenbanken sind ähnliche Objekte wie Big Data.

In den 60er-Jahren des 20. Jahrhunderts wurde der rechtliche Schutz von Software auf nationaler Ebene durchgeführt. Zu dieser Zeit begann man in den Vereinigten Staaten mit dem Patentschutz, aber das Patentamt weigerte sich zunächst, Software zu patentieren, da sie als geistige Objekte — als Ideen betrachtet wurden.

Dieser Ansatz war jedoch nicht von langer Dauer. Seit den 70er-Jahren des 20. Jahrhunderts hat sich die Einstellung zum rechtlichen Schutz von Software auf universeller Ebene geändert, als 1978 die beratende Gruppe von Regierungs-Experten des internationalen Büros der WIPO die Musterbestimmungen für den Schutz von Software entwickelte.

Der derzeitige Stand des internationalen Rechtsschutzes

Derzeit gibt es keinen spezifischen internationalen Rechtsrahmen, der KI und Big Data regelt. Es gibt jedoch mehrere internationale Verträge und Abkommen, die ein gewisses Maß an Schutz bieten. So bietet etwa die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) Schutz für geistige Eigentumsrechte im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz und Big Data. Außerdem bietet die allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) in der Europäischen Union einen Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten.

Einige Länder haben auch Schritte unternommen, um ihre eigenen rechtlichen Rahmenbedingungen für KI und Big Data zu schaffen. So haben die Vereinigten Staaten unter anderem das National-Artificial-Intelligence-Initiative-Office eingerichtet, um die staatlichen Investitionen in die KI-Forschung und -Entwicklung zu koordinieren.

Auch China hat einen nationalen Plan für die KI-Entwicklung erstellt, der auch den rechtlichen Schutz der Rechte am geistigen Eigentum im Zusammenhang mit KI vorsieht.

Zukünftige Herausforderungen

Trotz dieser Bemühungen gibt es noch einige Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Eine der größten Herausforderungen ist das Fehlen eines einheitlichen internationalen Rechtsrahmens.

Dies macht es für Unternehmen und Organisationen schwierig, sich in der rechtlichen Landschaft zurechtzufinden, wenn sie in verschiedenen Rechtsordnungen tätig sind. Ebenso gibt es Bedenken hinsichtlich der ethischen Auswirkungen von KI und Big Data, wie Voreingenommenheit und Diskriminierung.

Eine weitere Herausforderung ist der rasche technologische Fortschritt bei KI und Big Data. Dies macht es für die rechtlichen Rahmenbedingungen schwierig, mit den neuesten Entwicklungen Schritt zu halten. Infolgedessen besteht die Gefahr, dass der Rechtsschutz veraltet oder unzureichend wird.

Der Weg in die Zukunft

Um diese Herausforderungen zu bewältigen, bedarf es einer stärkeren internationalen Kooperation und Zusammenarbeit. Dies könnte die Schaffung eines einheitlichen globalen Rechtsrahmens für KI und Big Data sowie die Entwicklung von ethischen Richtlinien und Standards beinhalten.

Ansonsten ist ein ständiger Dialog zwischen politischen Entscheidungsträgern, Branchenführern und Organisationen der Zivilgesellschaft erforderlich, um sicherzustellen, dass der rechtliche Schutz mit dem technologischen Fortschritt Schritt hält.

Für uns Systems Engineers ist wichtig, dass wir dieses sich stark in Bewegung befindliche Feld berücksichtigen und Systeme entwickeln, die sich an die sich ändernden Rechtslage anpassen können. Mit anderen Worten unsere Systemarchitektur sollte von Anfang an auf solche Veränderungen vorbereitet sein.

Photo by Sebastian Pichler on Unsplash

Michael Jastram

Creator and Author of SE-Trends